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Homöopathie

Samuel Hahnemann

Der Arzt und Chemiker Christian Friedrich Samuel Hahnemann ist der Begründer der Homöopathie, geboren am 10. April 1755 in Meißen, gestorben am 2. Juli 1843 in Paris. Seinen berühmten Selbstversuch mit China-Rinde, der als die Geburtsstunde der Homöopathie gilt, unternahm Dr. Hahnemann im Jahre 1790. Es vergingen sechs Jahre bis Dr. Hahnemann seine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichte. Es folgten weitere Schriften, wobei Dr. Hahnemann den Begriff „Homöopathie“ erst 1807 benutzte. Das Hauptwerk Hahnemanns, das Organon, erschien im Jahre 1810 in 1. Auflage - es ist bis heute in fast alle Sprachen übersetzt. In seinem bedeutenden Werk Die chronischen Krankheiten von 1828 dokumentierte Hahnemann seine Ergebnisse und die seiner Kollegen.

Obgleich es schon Vorläufer des homöopathischen Ähnlichkeitsprinzips gegeben hat (Hippokrates, Paracelsus), war es Samuel Hahnemann, der die homöopathische Medizin begründete. Er prüfte nicht nur zahlreiche Arzneien, sondern entwickelte das gesamte Verfahren zur Herstellung homöopathischer Arzneien, dessen Rezepturen dem Homöopathischen Arzneibuch (HAB) zugrunde liegen. Hahnemanns Lebenswerk verdanken wir sehr viel.

Die Grundlagen der Homöopathie nach Hahnemann gründen sich sozusagen auf 3 Säulen:

1. Arzneimittelprüfung,
2. Ähnlichkeitsregel,
3. Potenzierung.


1. Arzneimittelprüfung: Homöopathische Arzneien werden an relativ gesunden Menschen geprüft, im Rahmen einer regelrechten Arzneiprüfung (AMP). Arzneiprüfungen an Tieren sind selten. Die aus Arzneiprüfung an Gesunden hervorgegangenen Symptome heißen Prüfungssymptome bzw. Arzneisymptome. Weitere Erkenntnisse zur jeweiligen Arznei kommen aus der Lehre von Vergiftungen, der Pharmakologie und aus anderen Bereichen. Die Summe aller Arzneisymptome führt zum Begriff Arzneibild.

Arzneimittellehre/Symptomenregister: Alles, was aus Arzneimittelprüfungen und anderen Erkenntnissen über eine Arznei zusammengetragen und überprüft worden ist, wird in der homöopathischen Arzneilehre (Materia Medica) und im homöopathischen Symptomenregister (Repertorium) dokumentiert.

2. Ähnlichkeitsregel: Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden. (lateinisch: »similia similibus curentur«). Hahnemann erkannte im Selbstversuch, dass eine Arznei, die beim Gesunden bestimmte Krankheitssymtome hervorruft, einem kranken Menschen oder Tier mit ähnlichen Symptomen Heilung bringt. Der Begriff »Homöopathie« kommt aus dem Griechischen und setzt sich aus »homoios = ähnlich, pathos = Leiden« zusammen.

3. Potenzierung: Darunter versteht man das Verdünnen oder Verreiben eines jeweiligen Arzneiausgangsstoffes in einzelnen Schritten, wobei nach jedem Verdünnungsvorgang mehrere Schüttelschläge oder nach jedem Verreibungsvorgang minutenlanges Verreiben folgt. Unlösliche Arzneiurstoffe, wie z.B. Gold (Aurum), werden zuerst verrieben und sind als Tropfen ab D6 erhältlich.

Potenzreihen: D, C, LM oder Q. Steht auf einer Arznei das D vor der Zahl bzw. Potenzhöhe, so bedeutet es, dass die Arznei im Verhältnis der Dezimalscala (1:10) potenziert ist. Das C steht für die Potenzierung in der Centesimalscala (1:100). LM und Q stehen für eine 50000er Potenz.

Potenzhöhe: Niedrige Potenz: D1 bis D6. Mittlere Potenz: D8 bis D21. Hochpotenz beginnt ab D21, meint oft ab D30, C30 und höher. Heute werden zunehmend Höchstpotenzen angewandt (z.B. C 10.000 und höher), die aber eine absolut sichere Mittelwahl voraussetzen! LM- und Q-Potenzen gehören in den Bereich der Hochpotenz. Giftige Ursubstanzen, wie z.B. Schlangengift (z.B. Lachesis) sind bis einschließlich D3 verschreibungspflichtig. Ursubstanzen, die zu den Betäubungsmitteln zählen (z.B. Schlafmohn/Opium), sind erst ab D6 ohne Rezept (BtM) erhältlich.

Potenzwahl: Homöopathische Anfänger halten sich besser an die Anwendung von D-Potenzen bis D8. Diese können ggf. mehrmals am Tag verabreicht werden.

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  Kirstin Niederstenschee  
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42699 Solingen